Training unter COVID-19 Bedingungen

Update der Coronaschutzverordnung

Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 11.01.2022 bleibt es bei der 2G+ Regelung in unseren Sportstätten.
Ab dem 13.01.2022 gilt allerdings folgende Ausnahme: Geboosterte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen keinen tagesaktuellen Test. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 3 Monaten von einer Infektion genesen sind.

Die Zugangsregelung gilt auch für Eltern, die ihre Kinder zu Kursen etc. (z.B. KiA, Schwimmkurse) begleiten wollen.

Für Kinder gelten folgende Regelungen:

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung der Eltern reicht).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 9. Februar 2022.