Interne Leistungsüberprüfung am Landesleistungsstützpunkt Bonn-RheinSieg

Während der COVID-19 Pandemie planen wir regelmäßig – in erster Linie interne – Überprüfungswettkämpfe.
Wenn es die Infektionslage und die jeweils gültige Corona Schutzverordnung zulässt, möchten wir alle 4 – 6 Wochen den am Landesleistungsstützpunkt Bonn trainierenden AthletInnen die Gelegenheit zu einer Überprüfung ihrer Leistungen geben.
Spobald wir eine Möglichkeit sehen auch externe SportlerInnen einzuladen, werden wir diese sofort versuchen wahrzunehmen. Dieses Angebot wird sich jedoch auf absehbare Zeit ausschließlich an Mitglieder von Bundes- und Landeskadern richten, welche aktuell an ihrem Stützpunkt auch regelmäßig unter den Auflagen der Corona Schutzverordnung trainieren.

Grundsätzlich gelten bei diesen Veranstaltungen im Schwimmad und den anderen Anlagen im Sportpark Nord sämtliche Vorschriften welche im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie Gültigkeit haben.
Das sind im Einzelnen:

Neben den Regeln und Vorschriften in diesen beiden Dokumenten weisen wir nochmal besonders auf folgende Verhaltensregeln in unserem Schwimmbad und den dazu gehörenden Räumlichkeiten hin:

Zugang zum Schwimmbad / Dokumentation der Anwesenheit

    • Im gesamten Schwimmbad dürfen während des Wettkampfes ausschließlich Athleten, Trainer, die Mitglieder des Kampfgerichtes sowie das Badpersonal anwesend sein.
    • Wie schon in der Ausschreibung erwähnt, ist pro Verein als Betreuer nur der Trainer erlaubt.
    • Sämtliche anwesenden Personen müssen namentlich bekannt sein und auf Anwesenheitslisten mit Ihrer Adresse, sowie der Telefonnummer registriert sein.
    • Jeder teilnehmende Verein muss spätestens zum Wettkampfbeginn die ausgefüllte bzw. komplettierte Anwesenheitsliste beim Veranstalter abgeben und auf dieser Liste einen Corona-Beauftragten benannt haben.
    • Der Corona-Beauftragte bestätigt auch, dass alle Teilnehmer des jeweiligen Vereins zum Zeitpunkt des  Wettkampfbeginns frei von Symptomen einer COVID-19 Erkrankung sind und sich in den letzten 14 Tagen in keinem Risikogebiet aufgehalten haben.
    • Bei Verstößen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und unbekannte bzw. nicht akkreditierte Personen der Halle verweisen. Dies kann u.U. zur Unterbrechung der Veranstaltung oder im Extremfall auch zu deren Abbruch führen.

Einschwimmen / Ausschwimmen

    • Das Einschwimmen findet unter Aufsicht der Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebotes ähnlich wie während des Trainings unter COVID-19 Bedingungen am Landesleistungsstützpunkt statt.
    • Sprints werden auf der Bahn 8 von beiden Seiten unter Einhaltung des Abstandsgebotes durchgeführt. Die Trainer sind hierbei für die Einhaltung der Abstandsregeln insbesondere im Bereich der Startblöcke verantwortlich.
    • Die  nicht genutzten Bahnen 1 & 2 dürfen während der Leistungsüberprüfung unter Einhaltung des Abstandsgebotes zum Ein- oder Ausschwimmen verwendet werden.
    • Das Lehrbecken ist gesperrt und darf nicht genutzt werden. Die Einhaltung der Abstandsregeln kann hier nicht garantiert werden.

Tragen eines Mund- Nasenschutzes

    • Beim Aufenthalt im Schwimmbad muss grundsätzlich ein Mund- Nasen-Schutz getragen werden
      Einzige Ausnahmen sind:

      • Der Mund- Nasenschutz darf natürlich vor dem Wettkampfstart abgenommen werden. Der Athlet ist selbst dafür verantwortlich, dass dies erst möglichst spät auf der Startbrücke geschieht.
      • Nach dem Ausstieg aus dem Wasser (nach Beendigung eines Laufes), darf die Trainingsbekleidung unter Einhaltung der Abstandsregeln von der Startbrücke abgeholt werden ohne einen Mund- Nasenschutz zu tragen.
    • Grundsätzlich empfehlen wir bei gutem Wetter die Halle so oft wie möglich zu verlassen und an die frische Luft zu gehen!

Aufenthalt im Schwimmbad

    • Die Mitglieder einer Mannschaft betrachten wir als eine Kontaktgruppe.
      Jeder Kontaktgruppe wird am Wettkampftag im Schwimmbad ein eigener Bereich für den Aufenthalt zugewiesen.
    • Grundsätzlich sollen sich die Kontaktgruppen beim Aufenthalt im Schwimmbad nicht durchmischen um unnötige Kontakte zu vermeiden.
    • Generell gilt, dass beim Aufenthalt – mit Ausnahme während der Ausübung des Sports sowie in den Duschräumen (soweit überhaupt geöffnet)  – ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.
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Die Anfangszeiten sind:

Sonntag, 03. April 2022
Einlass & Einschwimmen: 15:00 Uhr
Die Kari-Sitzung: 15:30 Uhr
Beginn 16:00 Uhr

aktuelle Wettkampfdokumente:

Ausschreibung
Meldeergebnis
Kampfgericht & Helfer (immer vorläufig)
Zeitplan (immer unverbindlich)

Ergebnisdienst:

Auf der Seite Livetiming LLSTP Bonn-RheinSieg stellen wir eine Art Live-Timing zur Verfügung. In Anbetracht des extrem sparsam besetzten Kampfgerichtes kann es evtl. zu Verzögerungen bei der Übertragung der Resultate kommen.

Zusätzlich dazu bieten wir einen Online-Protokolldienst an, welcher die Protokolle eines Wettkampfes zur Verfügung stellt, sobald sie vom Schiedsrichter abgezeichnet wurden.

Alle Online-Ergebnisdateien haben jedoch rein informativen Charakter – verbindlich sind nur die im Bad ausgehangenen Protokolle sowie natürlich das veröffentlichte Protokolldokument der gesamten Veranstaltung.