Jugendschutz

Ab 01.11.2015 gelten die am 24.10.2015 vom Fachausschuss Schwimmen des DSV beschlossenen neuen Regeln für Kindgerechte Wettkämpfe und die aktualisierten Einschränkungen des Wettkampfprogramms gemäß §9 Abs. 2 WB-AT.

Entscheidende Änderung ist, dass 7-jährige nur noch kindgerechte Wettkämpfe bestreiten dürfen. Wettkämpfe nach den WB des DSV beginnen erst bei einem Mindestalter von 8 Jahren.

Einschränkungen des Wettkampfprogramms für 8 bis 10 jährige Schwimmer Der DSV-Fachausschuss beschließt mit Wirkung zum 1.11.2015 gemäß § 9, Absatz 2 WB-AT (Jugendschutz) folgende Einschränkungen des Wettkampfprogrammes, die Gültigkeit für alle amtlichen und nicht amtlichen Veranstaltungen derVereine haben. Schwimmer ab 8 Jahren (Entscheidend ist das Kalenderjahr, in welchem der Schwimmer das vorgeschriebene Lebensjahr erreicht) können ausschließlich an amtlichen und nicht amtlichen Wettkampfveranstaltungen teilnehmen. Es besteht hierbei eine Registrierungs- und Lizenzierungs-Pflicht.  Als Wettkampfprogramm sind, differenziert nach Alter, ausschließlich folgende Wettkämpfe zulässig:

Die Schwimmer dürfen nicht mehr als 6 Starts pro Tag (inklusiv Staffeleinsatz) absolvieren. Bei den älteren Jahrgängen sind jeweils alle Strecken der jüngeren Jahrgänge mit eingeschlossen. Grundsätzlich sind bei den 8 bis 10 jährigen Schwimmern weitere Schwimmkombinationen (also keine weiteren Schwimmarten und -strecken) sowie ein Einsatz in Staffeln möglich.

Die DSV-Veröffentlichung findet sich hier